Fahrtkostenerstattung

Hier gibt es Infos zur Fahrtkostenerstattung für Dienstfahrten zum Religionsunterricht. Unten befinden sich im Downloadbereich, je nach Berufsgruppe, die amtlichen Hinweise und Formulare aus dem Landeskirchenamt.
Fahrtkosten können nicht rückwirkend zum vorhergehenden Kalenderjahr erstattet werden. Deshalb bitte Anträge auf Fahrtkostenerstattung über das Schulreferat jeweils spätetestens bis zum 19.12. des Jahres und zum Schuljahresende einreichen.

Die entsprechenden Formulare und weitere Infos siehe:

https://www2.elkb.de/intranet/node/11797