Antrag auf Teilnahme am RU

Unten können Sie Formulare und Hinweise, die mit den Anträgen auf Teilnahme am Religionsunterricht in Zusammenhang stehen herunter laden:

Antrag für berufliche Schulen
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist ein neuer "Antrag zum Religionsunterricht an beruflichen Schulen" gültig, der die beiden bisherigen Formulare ersetzt.

Bitte beachten:
Der Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession (Teil B) gilt nur für Berufs- und Berufsfachschulen (§ 6 Abs. 7 Satz 2 BSO und § 36 Abs. 2 Satz 2 BFSO) und nur unter der Bedingung, dass es aus schulorganisatorischen oder personellen Gründen nicht möglich ist für die Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht ihres eigenen Bekenntnisses anzubieten.

Gilt für alle Schularten außer die beruflichen Schularten